Factoring bedeutet soviel wie wie “Der Kauf von Forderungen(Geld) aus erbrachten Lieferungen oder Lieferungen eines Unternehmens mit Zahlungsziel. Dies können Forderungen aus Waren oder Dienstleistungsgeschäften sein.
Das Factoring-Unternehmen vereinbart mit einem Unternehmen Forderungen an das Factoring-Unternehmen abzutreten.
Der Factor(das Faktoring-Unternehmen) zahlt dann an den Kunden(das Unternehmen welches die Forderungen abgetreten hat) einen Betrag, der nicht ganz dem offenen Rechnungsbetrag entspricht. Dies sind meist 85-90% des Rechnungsbetrages. Der restliche Gebührenanteil folgt in der Regel nach 150 Tagen und gilt als Sicherheitseinbehalt.
Beim Factoring sind mindestens 3 Parteien vertreten. Der Factor(die Factoring-Gesellschaft), der Forderungsverkäufer und der Debitor bzw. Drittschuldner.
Beispiel Factoring:
Die Peter Müller AG tritt ihre Forderungen an die Hans Petersen Factoring GmbH ab. Die Peter Müller AG hat Forderungen gegenüber der Erwin Fischer oHG.
Die Hans Petersen Factoring GmbH zahlt nun 85-90% des Rechnungsbetrages an die Peter Müller AG. Die restlichen Gebühren folgen, wenn die Erwin Fischer oHG den Rechnungsbetrag überwiesen hat.
Dieser setzt sich aus der Umsatzgebühr, Bankgebühren, Kauflimitprüfgebühren, den Zinsen für die Bevorschussung und sonstigen Gebühren zusammen.
Factoring ist somit eine Art Sicherheit für den Factoring-Nehmer.
– Liquidität ist gewährleistet, selbst wenn der Kunde nicht zahlt. Der Factor muss dafür sorgen, dass er die Forderungen erhält.
– Durch die Abtretung der Forderung an einen Factoring-Anbieter übernimmt jener auch das komplette Mahnwesen, da er die Forderungen einzufordern hat.
Begriffe:
Factor: Forderungskäufer, auch Zessionar genannt(selten Factoring-Geber)
Klient: Anschlussfirma, Zedent, Anwender oder Factoring-Nehmer genannt.
Debitor: Schuldner, auch Drittschulder genannt. Jener hat Verbindlichkeiten gegenüber dem Klienten offen.